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Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen


Leistungsbeschreibung

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .

Spezielle Hinweise

Fahrten im Ausland © pitopia

Bei Reisen (befristeten Aufenthalten) ins außereuropäische Ausland benötigen Sie einen internationalen Führerschein.

Dieser ist eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheins und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er soll der Polizei oder auch dem Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie auch berechtigt sind z.B. das gebuchte Auto oder Wohnmobil zu führen.

In welchen Reiseländern ist der internationale Führerschein erforderlich?

Das hängt von Ihrem Reiseland ab, daher die Frage: "In welches Land reisen Sie?"

Grundsätzlich sollten Sie sich immer individuell nach der dortigen aktuellen Rechtslage
Ihres Reiselandes erkundigen (Botschaft / Auswärtiges Amt / ADAC).


Das ist zur Ausstellung des internationalen Führerscheins (zwei Versionen) wichtig zu wissen:

internationaler Führerschein 3 Jahre gültig © pitopia

In den meisten außereuropäischen Reiseländern benötigen Sie den internationalen Führerschein aufgrund folgenden Abkommens:

  • „Wiener“ Straßenverkehrsabkommen von 1968
    Gültigkeit 3 Jahre

internationaler Führerschein 1 Jahr gültig © Landkreis Stade

In einzelnen Reiseländern wie z.B. Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien ist nur der internationale Führerschein aufgrund folgenden Abkommens gültig:

  • „Pariser“ Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr 1926
    Gültigkeit 1 Jahr

Des Weiteren gibt es Länder, in denen der internationale Führerschein nicht anerkannt wird. Hier kann es unter Umständen erforderlich sein, eine amtliche Übersetzung mitzuführen. Aktuelle Hinweise erhalten Sie z.B. beim Auswärtigen Amt.

Antrag > Ihr Anliegen erfordert persönliches Erscheinen!

Sie erhalten den internationalen Führerschein in der Regel sofort – wenn Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Der Antrag erfordert Ihr persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle > TERMIN FÜHRERSCHEINSTELLE <.

Bitte zum Termin mitbringen:

  • gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
  • aktuelles  biometrisches Passbild
  • Ihr Führerschein
  • Hinweis an Inhaber von Papier-Führerscheinen:
    Bitte beachten Sie den nächsten Abschnitt Karteikarten-Abschrift

Bitte beachten Sie, dass Termine personenbezogen sind und pro Termin nur eine Person bearbeitet wird. Für Ehepaare, die zeitgleich einen internationalen Führerschein beantragen möchten, sind somit zwei Termine zu buchen.

Haben Sie einen Papier-Führerschein (grau/rosa/DDR)?

Dieser muss zwingend VOR Beantragung eines internationalen Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein!

Planen Sie dazu rechtzeitig mindestens sechs Wochen vor Antritt Ihrer Reise Zeit zum Umtausch ein - weitere Informationen zum Umtausch Papier-Führerschein .

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Spezielle Hinweise

Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST)

€ 16,30 internationaler Führerschein (befristetes Zusatzdokument zum EU-Kartenführerschein)

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Spezielle Hinweise

§ 25a FeV "Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins"

Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968

Pariser Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1926

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Spezielle Hinweise