Fahrerlaubnis: Ersatz
Fahrerlaubnis: Ersatz
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
- gestohlen wurde,
- unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.
Voraussetzungen:
- ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
- Besitz einer Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Ersatzführerschein Verlust & Diebstahl © pitopia
Wenn Ihr Führerschein verloren, gestohlen bzw. beschädigt wurde, stellt Ihnen die Führerscheinstelle ein Ersatz-Dokument aus.
Sofern sich Ihr Name geändert hat, erhalten Sie auch hier Informationen zur Aktualisierung.
Änderungen der Anschrift sind nicht anzuzeigen, da diese Angaben nicht auf dem Führerschein enthalten sind.
Verlust des Führerscheins
Bemerken Sie, dass Ihr Führerschein nicht mehr in Ihrem Besitz ist bzw. dieser verloren wurde, sollten Sie umgehend einen Ersatz-Führerschein beantragen. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins erfordert unter anderem Ihre „Erklärung an Eides statt“ mit Angaben zu den Verlustumständen.
Diebstahl des Führerscheins
Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde, ist eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei erforderlich. Als Nachweis über die Anzeige erhalten Sie eine Diebstahlbescheinigung. Diese muss explizit den Führerschein benennen, bei Beantragung des Ersatz-Führerscheins mitgebracht werden und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Im Ausland gestohlen oder verloren? Das müssen Sie tun!
Wurde Ihnen Ihr Führerschein im Ausland gestohlen bzw. haben Sie diesen im Ausland verloren, sollten Sie das bei der dortigen Polizei anzeigen. Die Diebstahlsanzeige ist für die Rückfahrt notwendig, um bei Kontrollen eventuelle Missverständnisse auszuräumen und Bußgelder zu vermeiden.
Namensänderung
Bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände ist die Aktualisierung des Führerscheins nicht zwingend erforderlich, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist!
Für Reisen im Ausland empfehlen wir Ihnen die Aktualisierung, z.B. wenn Sie beabsichtigen, einen Mietwagen zu nehmen.
Antrag Ersatz-Führerschein > Ihr Anliegen erfordert persönliches Erscheinen!
Zur Beantragung eines Ersatz-Führerscheins buchen Sie bitte einen > TERMIN FÜHRERSCHEINSTELLE <.
Bitte zum Termin mitbringen:
- gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass (Reisepass nur mit aktueller Meldebescheinigung) / gültiger Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passbild
- bei Diebstahl > Diebstahlsanzeige der Polizei
- bei Beschädigung / Unlesbarkeit > der beschädigte, alte Führerschein
- Hatten Sie einen Papier-Führerschein (grau/rosa/DDR)?
Dann ist eine Karteikarten-Abschrift Voraussetzung für die Ausstellung eines Ersatz-Führerscheins. Weitere Informationen zur Karteikarten-Abschrift hier. Ob die vorliegt oder ggf. bei der letzten ausstellenden Behörde angefordert werden muss, klärt die Führerscheinstelle für Sie. Nehmen Sie bitte vor Ihrem Termin Kontakt auf fuehrerschein@landkreis-stade.de
Wann/Wie erhalte ich meinen Ersatz-Führerschein?
Den neuen Ersatz-Führerschein erhalten Sie innerhalb von 10 Tagen per Direktversand von der Bundesdruckerei/Berlin, sofern die Antragstellung vollständig ist.
Sofern Sie die Ausstellung eines „vorläufigen Führerscheins“ benötigen/wünschen, erhalten Sie diesen direkt vor Ort bei Beantragung des Ersatz-Führerscheins. Der neue Führerschein liegt dann nach ca. vier bis sechs Wochen in der Führerscheinstelle zur Abholung bereit. Zur Abholung benötigen Sie dann einen erneuten Termin > ABHOLUNG FÜHERERSCHEIN <
Hinweis zum „vorläufigen Führerschein“: Die vorläufige Fahrberechtigung enthält kein Foto, ist nur in Verbindung mit einem Ausweis drei Monate lang gültig und gilt nur für Fahrten im Inland.
Hinweis zu verlorenen / gestohlenen Führerscheinen:
Der verlorene bzw. gestohlene Führerschein ist im zentralen Fahrerlaubnisregister entsprechend gekennzeichnet. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, falls der verloren geglaubte Führerschein sich wieder anfindet, diesen unverzüglich an die Führerscheinstelle zurückzugeben.
Bitte verwenden Sie diesen nicht, aus Sicht der Polizei ist es ein verlorenes / gestohlenes Dokument!
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
sowie
- bei Verlust: Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
- bei Unbrauchbarkeit: alter Führerschein
- bei Namenswechsel: alter Führerschein und eine Bescheinigung über die Namensänderung, falls der neue Name noch nicht im Personalausweis und Reisepass eingetragen ist
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach ihrer Gebührenordnung fest.
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST)
€ 30,60 EU-Kartenführerschein, Ersatz bei Diebstahl mit Diebstahlsanzeige der Polizei
€ 61,30 EU-Kartenführerschein, Ersatz mit eidestattlicher Versicherung
zzgl. € 5,- Versand direkt von der Bundesdruckerei / Berlin (Einschreiben Einwurf)
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn der Führerschein verloren ist, sollten Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
Kontakt
Haben Sie zu dieser Dienstleistung Fragen? Wenden Sie sich als ersten Ansprechpartner an die
Behördennummer 115
Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr