Rentenversicherung
Rentenversicherung
Leistungsbeschreibung
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
Allgemeine Informationen
Versicherungsamt
Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr kompliziert. Ohne fachliche Beratung findet sich ein Laie hier kaum zurecht.
Erheben Sie Anspruch auf eine Rente? Prüfen Sie, ob Sie als Versicherte oder Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung oder als Hinterbliebene oder Hinterbliebener einer Versicherten oder eines Versicherten einen Anspruch auf Renten haben. Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Arbeiter- oder Angestelltenversicherung. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrer Gemeinde, der Stadt oder dem Landkreis sowie bei einem Versichertenältesten oder den Rentenversicherungsträgern selbst durch einen Antrag sichern. Die Benutzung des offiziellen Rentenantragformulars beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Auskünfte erhalten Sie bei den Rentenversicherungsträgern und folgender Beratungsstelle:
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (ehemals LVA Braunschweig und LVA Hannover) und Deutsche Rentenversicherung Berlin (ehemals BfA Berlin)
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Regionalzentrum Stade
Schiffertorsstraße 12
21682 Stade
Telefon: 04141/4094-0 E-Mail: beratung.in.stade@drv-bsh.de
Die Auskunfts- und Beratungsstelle bittet um telefonische Anmeldung.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 13.00 Uhr
Weitere Informationen, Broschüren und Vordrucke finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de .
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.
Kontakt
Haben Sie zu dieser Dienstleistung Fragen? Wenden Sie sich als ersten Ansprechpartner an die
Behördennummer 115
Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr