Wahlen
Wahlen
Leistungsbeschreibung
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
© Landkreis Stade Beim Landkreis Stade, zugleich Sitz der Kreiswahlleitung, werden die Wahlen organisatorisch vorbereitet. Unter anderem werden die Wahlvorschläge für Bundestags-, Landtags- und Kreiswahlen entgegengenommen und geprüft sowie die entsprechenden Stimmzettel beschafft.
Die übrigen Aufgaben der Wahlvorbereitung, etwa die Aufstellung der Wählerverzeichnisse, die Benachrichtigung der Wahlberechtigten und die Ausgabe von Briefwahlunterlagen, nehmen die kreisangehörigen Kommunen wahr.
Am 09.10.2022 wurde der 19. Landtag gewählt. Die Ergebnisse finden Sie unten bei "Dokumente".
Hier stellen wir Ihnen zeitnahe alle Informationen zu den jeweiligen Wahlen zur Verfügung.
Landtagswahl 2022
Am 09.10.2022 fand in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt.
Der Landkreis Stade teilt sich in die Wahlkreise 55 Buxtehude und 56 Stade. ( Karte der Nds. Wahlkreise )
Der Wahlkreis 55 umfasst die Hansestadt Buxtehude, die Gemeinde Jork und die Samtgemeinden Apensen, Harsefeld, Horneburg sowie Lühe.
Der Wahlkreis 56 besteht aus der Hansestadt Stade, der Gemeinde Drochtersen und den Samtgemeinden Fredenbeck, Nordkehdingen, sowie Oldendorf-Himmelpforten.
Allgemeine Informationen, Termine und Fristen und Auskünfte für Wähler und Wahlbewerber erhalten Sie auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin .
Muster-Stimmzettel
Bekanntmachungen
Landtagswahl 2022 Bekanntmachung Ergebnis
Öffnung der Briefwahllokale ab 12.09.2022 - Hinweise zur Briefwahl
Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen 55 Buxtehude und 56 Stade
Dokumente
Datenschutzhinweisblatt Wahlhelfer Briefwahlvorstände
Bundestagswahl 2021
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 26. September 2021 von 08.00 bis 18.00 Uhr , statt. Hierbei werden die Abgeordneten des Bundestages gewählt.
Bei der Bundestagswahl gehört der Landkreis Stade zu zwei Wahlkreisen:
- Der Landkreis Cuxhaven bildet gemeinsam mit der Gemeinde Drochtersen sowie den Samtgemeinden Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten den Bundestagswahlkreis 29 Cuxhaven - Stade II . Hier übernimmt der Landkreis Cuxhaven die Wahlleitung.
- Die Hansestädte Stade und Buxtehude, die Gemeinde Jork sowie die Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg und Lühe gehören dem Wahlkreis 30 Stade I - Rotenburg II an. Aus dem Landkreis Rotenburg sind die Stadt Bremervörde, die Gemeinde Gnarrenburg sowie die Samtgemeinden Geestequelle, Selsingen, Sittensen, Tarmstedt diesem Wahlkreis zugeordnet. Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 30 ist Erster Kreisrat Thorsten Heinze.
Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung - Sitzung des Kreiswahlausschusses am 30.07.2021 (Achtung - Änderung des Sitzungsortes für den Kreiswahlausschuss: Großer Sitzungssaal - Kreishaus Gebäude A, Zimmer A100 - 1. OG)
Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses zur Bundestagswahl (Stand: 26.07.2021)
Wahlbekanntmachung - Zulassung der Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26.09.2021
Wahlbekanntmachung - Zusammentritt der Briefwahlvorstände am 26.09.2021
Wahlbekanntmachung - Bundestagswahl 2021 - Wahlergebnis im Wahlkreis 30
Hauptzusammenstellung über die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021
Hinweise
Allgemeine Informationen, Termine und Fristen und Auskünfte für Wähler und Wahlbewerber erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters .
Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 26. September 2021
Vordrucke
Die Vordrucke für die Kreiswahlvorschläge und die Landesliste finden Sie auf der Seite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin . Das Muster 13 "Kreiswahlvorschlag" sowie das Muster 14 "Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift" sind bei der Kreiswahlleitung anzufordern.
Kreiswahl und Landratswahl 2021
Am Sonntag, den 12. September 2021 von 08.00 bis 18.00 Uhr, finden die Kommunalwahlen und die allgemeinen Direktwahlen in Niedersachsen statt.
Im Landkreis Stade wird an diesem Tag ein neuer Kreistag und ein neuer Landrat gewählt. Die Wahlperiode des aktuellen Kreistages endet am 31. Oktober 2021, am 01. November beginnt die neue fünfjährige Wahlperiode.
Es werden auch die Abgeordneten für die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie ggfs. die Ortsräte gewählt, hierfür haben Sie jeweils drei Stimmen. Zusätzlich steht die Position der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in folgenden 6 der 11 kreisangehörigen Kommunen zur Wahl:
- Hansestadt Buxtehude
- Gemeinde Drochtersen
- Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
- Samtgemeinde Fredenbeck
- Samtgemeinde Horneburg
- Samtgemeinde Lühe
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags),
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden.
Für die Kreiswahl wurde das Wahlgebiet des Landkreises Stade in fünf Wahlbereiche aufgeteilt:
- Gemeinde Drochtersen, Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten, Samtgemeinde Nordkehdingen
- Hansestadt Stade
- Hansestadt Buxtehude
- Samtgemeinde Apensen, Samtgemeinde Fredenbeck, Samtgemeinde Harsefeld
- Gemeinde Jork, Samtgemeinde Horneburg, Samtgemeinde Lühe
Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen 2021 ist Erster Kreisrat Thorsten Heinze.
Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung zur Kreiswahl und Landratswahl am 12. September 2021 - Kreiswahlleitung
Achtung Änderung vom 18.06.2021 : Der Nds. Landtag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 abschließend über den Gesetzentwurf der LT-Drucksache 18/8647 beraten und diesen mit Änderungen angenommen. Durch die Änderung im NKWG wird der neue § 52 d NKWG, Sonderregelungen für die Wahlen der Abgeordneten und die Direktwahlen am 12. September 2021, eingefügt. Die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften wird für die Kreiswahl auf mindestens 12 (vorher 30) und für die Direktwahl der Landrätin/des Landrats auf mindestens 116 (vorher 290) reduziert.
Änderung der o.g. Bekanntmachung des Kreiswahlleiters gemäß §§ 16 und 45 B NKWG vom 30.06.2021
Wahlbekanntmachung zur Kreis- und Landratswahl am 12. September 2021 - Sitzung und Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses (Achtung - Änderung des Sitzungsortes für den Kreiswahlausschuss: Großer Sitzungssaal - Kreishaus Gebäude A, Zimmer A100 - 1. OG)
Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses zur Kommunalwahl 2021 (Stand: 26.07.2021)
Wahlbekanntmachung des endgültigen Ergebnisses zur Kreiswahl am 12.09.2021
Wahlbekanntmachung des endgültigen Ergebnisses zur Landratswahl am 12.09.2021
Hinweise
Allgemeine Informationen finden Sie hier:
Wahlhilfe Broschüre in Leichter Sprache (barrierefreie Version)
Allgemeine Informationen, z.B. Wer darf wählen, wer darf gewählt werden etc.
Website "Kommunalwahl in Niedersachsen"
sowie rechtliche Grundlagen in den folgenden Gesetzen:
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
Niedersächsische Kommunalwahlordnung
Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschlagsträger (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen) finden im Folgenden eine Auflistung der Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen.
- Für die Wahlen zu den kommunalen Vertretungen (Kreistag, Samtgemeinderat, Gemeinderat, Stadtrat, Stadtbezirksrat, Ortsrat):
- Anlage 5 zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO - Wahlvorschlag für die Vertretung
- Anlage 6 zu § 32 Abs. 2 Satz 2 NKWO - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift mit Bescheinigung des Wahlrechts (kostenfrei auf Anforderung beim Wahlleiter)
- Anlage 7 zu § 32 Abs. 3 Satz 2 NKWO - gesonderte Bescheinigung des Wahlrechts (zu Anlage 6)
- Anlage 10 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NKWO - Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 11 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 NKWO - Niederschrift Aufstellungsversammlung
- Anlage 12 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 NKWO - Versicherung an Eides statt (Durchführung Versammlung).
- Für die Wahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (Direktwahl der Landrätinnen und Landräte, der Samtgemeinde-/ Bürgermeisterinnen und Bürgermeister):
- Anlage 5a zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO - Wahlvorschlag für die Direktwahl
- Anlage 6a zu § 32 Abs. 2 Satz 2 NKWO - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift mit Bescheinigung des Wahlrechts (kostenfrei auf Anforderung beim Wahlleiter)
- Anlage 7 zu § 32 Abs. 3 Satz 2 NKWO - gesonderte Bescheinigung des Wahlrechts (zu Anlage 6a)
- Anlage 10a zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NKWO - Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 11a zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 NKWO - Niederschrift Aufstellungsversammlung
- Anlage 12 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 NKWO - Versicherung an Eides statt (Durchführung Versammlung).
Alle Vordrucke erhalten Sie auch bei der zuständigen örtlichen Wahlleitung.
Der Einreichungsschluss für Wahlvorschläge ist der 26.07.2021, 18:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Formulare, Unterschriften und Wahlrechtsbestätigungen auf Unterstützungsformularen vorliegen!
Die Nds. Landeswahlleiterin hat einen umfänglichen Leitfaden für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen herausgegeben.
Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Nds. Innenministerium eine Bewerberaufstellungsverordnung erlassen, die Abweichungen von den Bestimmungen des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) ermöglicht. Ergänzend zu dieser Verordnung hat die Nds. Landeswahlleiterin umfängliche Hinweise zur Bewerberaufstellungsverordnung herausgegeben.
Sie haben Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich gerne per Email unter wahlen@landkreis-stade.de oder per Telefon beim unten genannten Ansprechpartner.
Hier finden Sie die aktuellen und vergangenen Wahlergebnisse im Landkreis Stade.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Behördennummer 115
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